Die folgenden Beikostempfehlungen stammen aus dem Buch Alles über dein Kind, Band 1, Prof. Dr. Kurt Hofmeier, Dr. Friedrich Müller, Prof. Dr. Werner Schwidder, 2. überarbeitete Auflage, 1972.

Schon von der sechsten Lebenswoche an gibt man Saft mit der Flasche, sowohl bei Flaschen- als auch bei Stillkindern. Man gibt 1-5 Teelöffel Obstsaft oder 3-6 Teelöffel Gemüsesaft. Die vorgeschlagenen Obstsäfte sind: Apfelsinen, schwarze Johannisbeeren, Erdbeeren und sogar Zitronen, dann aber mit Wasser verdünnt und mit Zucker gesüßt. Als Gemüsesaft wird Tomate oder Karotte gegeben.

Im vierten Monat gibt man dann 10-15 Teelöffel Saft und vermischt diesen mit zerdrückter Banane. Ulkigerweise wird der Saft nicht als Beikost angesehen. Heute meinen wir mit "Beikost" alles, was nicht Muttermilch oder Muttermilchersatz ist.

Auch die erste Breimahlzeit wird im vierten Monat (also im Alter von drei Monaten) eingeführt. Der erste Brei ist ein Grießbrei, der mit Gemüsewasser gekocht wird. Man gibt etwas Zucker und Salz hinzu, um ihn schmackhafter zu machen. Das ist heutzutage tabu. Zuckerzusätze und Speisesalz gehören nicht in ein Baby. Die Autoren empfehlen ebenfalls, das Obst nun unter den Brei zu mischen, um das Kind leichter an den Brei zu gewöhnen.

Da es fünf feste Mahlzeiten gibt, wird auch die Uhrzeit vorgeschrieben, zu der der Brei gegeben wird. Es ist das Mittagessen um 13 Uhr. Ziel ist das Ersetzen der kompletten Mahlzeit von Anfang an, darum wird nicht mit der Flasche nachgefüttert oder gestillt. Wenn das Baby sich mit der gewöhnung an den Brei schwer tut, gibt man zu der Mahlzeit davor nur Tee, damit der Hunger es zum Essen treibt. Zur Betonung: wir sprechen hier von drei Monate alten Babys!

Im sechsten Monat kommt der zweite Brei hinzu. Es ist dies ein Obstbrei, evtl. mit 2-3 in Milch oder Obstsaft eingeweichten Zwiebäcken. Vom Stillen ist überhaupt keine Rede mehr. Und statt der heute üblichen Pre-Milch bekommt das Kind zwei Mal täglich Vollmilch mit Vollkornmehl und Zucker. Damit kommen wir nur noch auf vier Mahlzeiten am Tag.

Ab dem achten Monat wird drei Mal wöchentlich ein halbes rohes Eigelb in den Gemüsebrei gerührt und zwei Mal in der Woche gekochte Leber oder Fleisch. An den restlichen Tagen kommt etwas Butter in den Brei.

Im Alter von neun Monaten darf das Kind zum ersten Mal kauen. Man gibt ihm Graubrotrinde oder Knäckebrot. Bald darauf darf es dann schon ein Butterbrot mit Quark oder Mettwurst(!) sein.

Mit der Begründung, dass das Kind nur im ersten Lebensjahr ein Säugling sei, soll dem Kind mit spätestens 15 Monaten keine Flasche mehr gegeben werden. Mit zwei Jahren soll das Kind selbständig essen können, und bis zum Ende des dritten Lebensjahres nicht zusammen mit den Eltern essen.