Die Ehe zur linken Hand
Bis zur Einführung des Reichsgesetzes vom 6. Febr. 1875 gab es in Preußen neben der gewöhnlichen Ehe oder "Ehe zur rechten Hand" auch die "Ehe zur linken Hand". Diese erlaubte Männern, eine Frau von niedrigerem Stand zu heiraten. Seit 1791 galt dieses Recht nur noch für Adlige und hohe Beamte. Es musste vom Landesherrn eine Erlaubnis zu dieser Eheschließung erteilt werden.