Die Namensgebung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Außer durch Heirat und Adoption ist es fast unmöglich seinen Nachnamen zu ändern, vom Vornamen ganz zu schweigen. Doch wer sagt, dass Namen unveränderlich sein müssen? Andere Länder sind da nicht so streng.

In Großbritannien ist es möglich, per sogenanntem Deed Poll (im Prinzip eine eidesstattliche Erklärung) den eigenen Namen zu ändern. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für den neuen Namen. Vor- und Nachnamen können geändert werden und der neue Vorname kann einem anderen Geschlecht zugeordnet sein als der alte. Der Name kann beliebig oft und ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Uns Deutschen ist dieser "laxe" Umgang mit Namen zunächst befremdlich. Aber global und historisch gesehen, stehen wir mit unserer Einstellung, Namen müssten festen Regeln unterliegen, ziemlich alleine da.

Wer Ahnenforschung betreibt, merkt ganz schnell, dass Namen vor 1875 auch im deutschsprachigen Raum nicht unveränderlich waren. Erst seitdem werden Namen bei der Geburt verbindlich festgelegt, denn zu diesem Zeitpunkt wurde das Standesamtswesen eingeführt. Meinen eigenen Nachnamen habe ich in Kirchenbüchern des 17. bis 19. Jahrhunderts in den Varianten Bergstermann, Berstermann und Beestermann gefunden - mitunter bei ein und derselben Person. Die Leute schrieben, wie sie sprachen. Das galt auch für Pastoren. Zudem gab es die weiblichen Varianten von Nachnamen - die Bergstermannsche

Einige meiner Verwandten sind im 19. Jhdt in die USA ausgewandert und schrieben sich dann Bergsterman, Besterman oder Bersterman - unabhängig von der Schreibweise, die sie vor der Auswanderung genutzt hatten. Auch ihre Vornamen passten sie der neuen Heimat an. Aus Heinrich wurde Henry, aus Friedrich wurde Fred.

Doch auch in der alten Heimat änderten manche ihre Vornamen. Zunächst einmal müssen wir festhalten, dass bei der Taufe die lateinische oder hochdeutsche Version der Namen niedergeschrieben wurde. Also Henricus oder Heinrich. Doch das war fast nie der Rufname. Gerufen wurde ein Henricus Heinz, Heiner, Hinnerk oder noch anders. Wir könnten also durchaus darüber diskutieren, ob Henricus - oder auch Heinrich - überhaupt sein richtiger Name war, oder ob es sich dabei nicht einfach nur um die geschriebene Form seines Namens handelte.

Dazu kommt aber noch, dass (je nach Region) jedes Kind mindestens zwei Taufnamen erhielt. Derjenige Taufname, aus dem nicht der Rufname gebildet wurde, sorgt bei der Ahnenforschung gerne für großes Kopfzerbrechen. Denn wer z.B. Johann Heinrich getauft wurde, muss bei einer Heirat, seinem Tod oder den Geburten seiner Kinder keineswegs als Johann Heinrich aufgeführt sein. Manchmal fiel der zweite Vorname einfach weg, manchmal kam ein anderer hinzu. So kann es sich bei Johann Heinrich, Heinrich, Gerhard Heinrich und Heinrich Matthias durchaus um ein und dieselbe Person handeln.

Die Gründe für diese Namensänderungen waren vielfältig. Manchmal war einer der Vornamen zu Ehren des aktuellen Regenten vergeben worden, aber der Namensträger wollte ihn nicht. Manchmal vergassen Menschen schlicht und einfach, welcher zweite Vorname bei der Taufe vergeben worden war (darum gibt es die meisten Abweichungen im Namen bei Sterbefällen, auch das Alter der Verstorbenen ist hier oft nur eine Schätzung). Manchmal machte der Pastor beim Eintrag einen Fehler. Manchmal gefiel der Name einfach nicht mehr. Auch nach einschneidenden Erlebnissen kamen Namensänderungen vor. In den beiden letzten Fällen konnte es sogar zur Änderung des Rufnamens kommen.

Jetzt frage ich Euch: sollte nicht jeder Mensch seinen Namen selber wählen können? Klar, als Eltern suchen wir in der Regel den Namen unseres Kindes mit Liebe aus und wären vielleicht traurig, wenn das Kind den Namen ablehnt. Aber geht das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung nicht vor? Ich denke, wir haben kein Recht unseren Kindern vorzuschreiben, wer sie sein sollen. Ein Name kann genauso Ausdruck der Persönlichkeit sein, wie Kleidung und gefärbte Haare. 

Und wenn wir schon dabei sind: warum muss überhaupt ein Geschlecht in Ausweispapieren vermerkt sein? Ist das nicht eine völlig überflüssige Information? Dient es wirklich der Identifikation? Das Foto und die biometrischen Daten reichen doch aus. Von mir aus können wir alle Geschlechtseinträge streichen und Menschen die Möglichkeit der freien Namenswahl geben. Ich wüsste nicht, was sinnvollerweise dagegen spräche.