"Das Kind soll immer bei der Mutter sein. Die Mutter, welche sich ihres Säuglings recht annimmt, um fort und fort auf Erfüllung aller seiner Bedürfnisse bedacht zu sein, darf entweder, während er auf seiner Lagerstätte ruht, fast nicht von seiner Seite gehen oder sie muß ihn mit sich tragen.
So nur ist die Pflegerin im Stande, des Kindes Wohl wahrzunehmen, ihm alle kleinen und berechtigten Wünsche abzulauschen."

Das kleine Kind: Von Tragbett bis zum ersten Schritt, Hermann Heinrich Ploss, 1881

»Bei meinem Kind mache ich das anders«

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