"Wer sich nicht gleich dazu entschließen kann, ein Kind zu strafen, um es zum Gehorsam zu bringen, der wird oft dazu gezwungen, wenn er die Methode der Belohnung erschöpft hat.

Dies ist bereits die Korrektur eines Erziehungsfehlers, der vermieden werden sollte. Die Strafmittel, über die wir für Kinder der ersten Lebensjahre verfügen, bestehen entweder in der Ablehnung eines Wunsches oder einer Bitte der Kindes oder in der körperlichen Züchtigung. Die ersteren Strafen sind für alle Kinder anwendbar, und es verrät immer ein vollständiges Verkennen der wichtigsten Erziehungsmaßregeln oder eine pathologische Willensschwäch von seiten der Eltern oder Erzieher, wenn von ihnen kein Gebrauch gemacht wird. Keinem Beobachter kann es entgehen, daß es aber auch Kinder gibt, welche damit allein nicht zum Gehorsam und zur Subordination zu bringen sind. Für diese ist und bleibt die körperliche Strafe als Erziehungsmittel untentbehrlich. Sie soll als die strengste Strafe aufgefaßt und deshalb nur relativ selten in Anwendung gezogen werden. Der Effekt der körperlichen Strafe wird nur dann erreicht, wenn sie mit einer tatsächlichen Schmerzempfindung verknüpft ist. (...)

Die körperliche Strafe darf aber auch bei normalen Kindern nur so lange angewendet werden, als die Schmerzempfindung das wirksame Prinzip darstellt. Kommen Kinder in ein Alter, wo sie sich durch solche Strafen in ihrem Ehrgefühl verletzt glauben, dann darf von diesen nicht mehr Gebrauch gemacht werden, da sonst nur Trotz und Haß gegen die Erzieher die Folge ist."

Der Arzt als Erzieher des Kindes, Prof. Adalbert Czerny, 1. Auflage, 1908

Mehr dazu: Anleitung zum richtigen Strafen

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