Im 19. Jahrhundert war es für einen Großteil der Pariser Bevölkerung üblich, Babys direkt nach der Geburt zu Pflegeeltern aufs Land zu schicken. 

"Dieses Büchlein verdankt sein Entstehen einem an sich sehr unerfreulichen Umstand, der von mir schon oft getadelt und verwünscht worden ist: nämlich der Beschränktheit der Wohnungen in Paris. Davon hat man in deutschen Landen überhaupt keine Ahnung, wieviele Wohnungen und Kamern ein Pariser Baumeister in sein Mauergeviert einzusperren versteht. Wo sein deutscher Kollege zwei Stockwerke anbringt, langt es dem Pariser reichlich für drei, und wo der Deutsche ein Zimmer baut, richtet der Franzose drei ein. (...)
Unter diesen Umständen darf man es den Parisern nicht allzusehr verdenken, wenn sie ihre Säuglinge alsbald nach der Geburt wegschicken. Nur die allerwenigsten Pariser Mütter, nämlich die ärmsten und die reichsten, behalten ihre Kleinen im Hause. Der Mittelstand aber schickt den Säugling „en nourrice“, und es gibt ganze Dörfer in der nahen und fernen Umgebung von Paris, die nur davon leben, daß sie Pariser Säuglinge aufpäppeln."

aus dem Vorwort zu "Tagebuch eines Säuglings", Abgeschrieben von seinem Vater Karl Eugen Schmidt, 3. Auflage, 1905

Nicht nur für die Eltern-Kind-Bindung hatte diese Tradition weitreichende Folgen. Mitunter war sie für die Kinder sogar tödlich.

"Nach den neuesten Untersuchungen erliegen in Frankreich während des ersten Lebensjahres 17,5 Proc. der Geborenen. Von 1840 bis 1854 betrug das Mittel der Sterblichkeit nur 16 Procent. Dass diese Sterbeziffer nicht natürlich und nothwendig sei, wie Einige glauben, beweisen die Nachforschungen des M. Devilliers, dass bei der Landbevölkerung in einem Theile des Rhonedepartements nur 5 Proc. sterben, während die Sterblichkeit in einigen Departements (Untere-Loire-Departement) auf 75,80 und sogar 90 Proc. steigt. Zu 5 Proc. müssten 46.000 Kinder im ersten Jahre sterben; da aber 167.000 sterben, so ist dies ein Verlust von 121.000 Kindern. Die nothwendige, unvermeidliche Sterblichkeit nimmt Verfasser zu 5 Proc. an (was aber offenbar zu niedrig gegriffen ist, indem die bis jetzt bekannte geringste Kindersterblichkeit in Norwegen von 1855 bie 1865 10,4 Proc. beträgt; Ref.). Lässt man aber auch die oben erwähnte Sterblichkeit von 17,5 Proc. noch gelten, - wie kann sie, fragt Verfasser, 40,50 und sogar 70 und 90 Proc. bei einer gewissen Classe von Kindern, bekanntlich bei solchen, die fremden Kostmüttern anvertraut sind, erreichen? Das Elend, die Verlassenheit, schlechte natürliche oder künstliche Nahrung, Kälte, Unwissenheit, Sorglosigkeit, Unreinlichkeit, ungesunde Wohnungen, verspätete oder gar nicht beigezogene Ärztliche Hülfe, Mangel der Impfung tragen viel zum Tode der Neugeborenen bei; aber dies ist noch nicht Alles. Es giebt innere und äussere Ursachen: innere, die schon im Ei und in der ersten Entwickelung des Fötus liegen, äussere, welche durch die Milch der eigenen Mutter oder durch dremde Milch oder durch künstliche Ernährung hinzukommen. Die inneren Ursachen sind insbesondere auf die Syphilis und das immer mehr überhand nehmende Uebel des Branntweintrinkens von Seite der Väter sowohl als der Mütter zurückzuführen. Wenn wir hierzu noch Fruchtabtreibungsversuche, die schlechte Gesundheitspflege während der Schwangerschaft, allerlei Unordnungen und Krankheitsfälle rechnen, so erklären sich leicht die zahlreichen Uebel, welche das Kind schon im Mutterleibe treffen können. - Auch die socialen Verschiedenheiten, in denen sich eheliche und uneheliche Mütter befinden, schlagen bei Letzteren wesentlich zum Nachtheile des Neugeborenen aus. Von 1861 bis 1865 betrugen die Todtgeborenen bei den ehelichen Geburten 4 Procent., bei den unehelichen 8 Procent. Ueberdies ist die uneheliche Mutter überall zurückgestossen, ohne Arbeit, ohne Unterhalt, kann hiermit dem armen Kinde nur schlechte Milch reichen, oder giebt gar demselben von Schmerz gebrochen den Tod. Meist aber übergiebt sie es einer Nährmutter, welche es schlecht pflegt und nährt, so dass von solchen Kindern 32 Proc. im ersten Jahre sterben, während von den ehelichen Kindern nur 16 Proc. dem Tod anheimfallen. Man kann es nie zu oft wiederholen, dass die Abnahme des Familiengeistes, das Entziehen der mütterlichen Nahrung und damit die Kostgeberindustrie es sind, welchen man die zahlreichen Todesfälle zuzuschreiben hat. Verschiedene Ursachen machen es allerdings der Mutter unmöglich, das Kind selbst zu säugen; sie nimmt daher ihre Zuflucht zu Ammen und man muss sagen, die Ammen im Hause selber sind manchmal besser, als untaugliche Mütter; wenigstens ist die Zahl der Todesfälle solcher Kinder, welche von Hausammen gestillt werden, nicht grösser, als die Sterbezahl der von den eigenen Müttern genährten. Ganz anders ist es aber mit den Kindern, welche auf das Land gegeben und dort genährt werden. Doch ist auch bei den Ammen im Hause nicht zu übersehen, dass gewöhnlich ihre eigenen Kinder zu Grunde gehen, während sie fremde säugen. - Während der Belagerung von Paris 1870 bis 1871, wo keine Kostmütter aus der Provinz nach Paris kommen konnten, säugten alle Frauen ihre Kinder selbst, und so kam es, dass in einem Bezirke unter 290 Geburten die Zahl der Sterbefälle von einem Tage bis zu einem Jahre sich auf 54, d. i. 17 Proc. belief, während sonst die Mittelzahl auf 33 Proc. steigt. - Von Paris werden viele Kinder aufs Land geschickt in der Meinung, dass sie hier gesäugt werden. Dies ist aber nicht der Fall, sondern sie werden künstlich genährt, werden nur in der Hoffnung auf Gewinn aufgenommen, und wenn sie wirklich gesäugt werden, so ist es von ganz herabgekommenen Frauen, und so starben von 1210 Kindern, die auf das Land geschickt wurden, 848, d. i. 71 Proc. im ersten Lebensjahre, 322 oder 27 Proc. staben schon im ersten Monat. Oft ist auch die Amme bei der Geburt des Kindes nicht sogleich bei der Hand; bis sie ankommt, überschwemmt man das Kind mit Zuckerwasser und anderen schädlichen Dingen, welche oft den Tod verursachen."

Deutsche Vierteljahrschrift für öffentliche Gesundheitspflege, 5. Band, Braunschweig, 1873

Ende des 19. Jahrhunderts schwappte der Brauch, die Kinder aufs Land zu schicken, nach Deutschland über und hielt sich dort vermutlich bis in die 1920er. Hier waren es allerdings nicht betuchte Ehepaare, die ihre Kinder in der Fremde betreuuen ließen. Vielmehr waren es hauptsächlich die Kinder unverheirateter Dienstmägde, denen dieses Schicksal anheim fiel. Die Mütter konnten es sich nicht leisten, ihre Kinder bei sich zu behalten, da sie sonst nicht hätten arbeiten können. 

"In Deutschland, wo das Familienleben noch mehr in der Blüthe steht, hat sich glücklicher Weise dieser Unfug im Grossen und Ganzen noch nicht eingeschlichen, und ist die weitaus grösste Anzahl von Kostkindern, ja fast ausnahmslos, unehelicher Abkunft; denn auch in Deutschland ist der grössere Theil einer ganzen Klasse von weiblichen Individuen, die Dienstmädchen namentlich, die das Glück oder Unglück haben Mütter zu werden, darauf angewiesen, ihre Kinder "in die Kost zu geben", ein Umstand, der wohl nach und nach in Staaten mit liberaleren Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzen seltener werden dürfte. Ganz verschwinden wird aber die Rubrik der Kostkinder, Findlings-, Säuge-, und anderer derartiger Anstalten aus den Statistiken wohl niemals. Thatsache ist es indessen, dass der Ausdruck "Das Kind in die Kost geben", sein Herbes verliert, wenn man weiss, wie wenigstens bei uns die armen Geschöpfe, welche eine Mutter und doch wieder keine haben, in Wirklichkeit behandelt werden, und in Folge der strengen Ueberwachung nicht mehr so leicht Gefahr laufen, jenen unheimlichen Personen in die Hände zu fallen, welche unter dem Namen "Engelmacherinen" und "Engelmütter" früher bekannt und gewissenlos genug waren, lediglich aus materiellen Gründen jene unglücklichen Säuglinge aus diesem Jammerthale in ein glückliches Jenseits zu befördern."

Ueber Kostkinder. Inaugural-Dissertation Dr. Karl Auerbacher, München, 1869

Mit den "liberaleren Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzen" ist gemeint, dass häufiger Eheschließungserlaubnis erteilt würde. Die Bedingungen für eine Erlaubnis waren insbesondere in Bayern so eng gesetzt, dass in der wachsenden Bevölkerung viele Paare mehrere Jahre auf eine Eheschließung warten mussten. Der Autor behauptet also, dass sich das Problem des "in die Kost gebens" durch Heirat lösen ließe, statt auf bessere Lebensumstände für ledige Mütter zu setzen.

Immerhin wurde der Versuch unternommen, das Gewerbe mit den Kostkindern zu deren Sicherheit zu kontrollieren.

"Wer ein Kind in Kost und Pflege gegen Bezahlung aufnehmen will, bedarf daher polizeilicher Erlaubniss."

Ueber Kostkinder. Inaugural-Dissertation Dr. Karl Auerbacher, München, 1869

Im Gegensatz zu Frankreich wurde in Deutschland aber kein Ammenwesen auf diese Art betrieben. Die Kinder wurden allesamt mit anderen Nahrungsmitteln ernährt. 

Pflegekinder und Kostkinder gab es auch vorher schon in Deutschland. Aber dabei handelte es sich zum Beispiel um eine staatliche Inobhutnahme neben den Waisenhäusern, oder ärztliche Pflege, so wie bei folgender Anzeige:

Nachricht.
Da ich von Leuten, welche sich von der Vorzüglichkeit dieser meiner Erziehung an meinen eigenen Kindern überzeugten, aufgefordert wurde, Kinder in Pension zu nehmen, so habe ich mich seit einigen Jahren hiezu entschlossen und nicht allein den Beweis gegeben, wie unter meiner Leitung gesunde Kinder eine gewünschte körperliche wie auch geistige Ausbildung erhielten, sondern auch kranke, mit Drüsen, Lähmungen &c. behaftete Kinder in meiner Erziehung ganz genesen sind. Ich nehme demnach Kinder jedes Alters, ja selbst Kinder einige Wochen nach der Geburt in Pension, jedoch werden im Ganzen nie mehr als sechs bis acht Kinder aufgenommen, indem eine größere Anzahl das Wünschenswerthe zu leisten behindern würde, und daher müssen Eltern und Vormünder sich der Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegekinder selber schon wenigstens ein oder zwei Monat früher melden.

Cunina, eine praktische Erziehungslehre mit steter Rücksicht auf die naturgemäße Entwickelung des Kindes in physischer, moralischer und intellectueller Hinsicht, Band I, B. W. Beckstein, 2. Auflage, Berlin, 1836, S. 275

Doch Ende des 19. Jahrhunderts scheint die familiäre Unterstützung für uneheliche Kinder weitgehend weggebrochen zu sein. So hatten bis dahin beispielsweise Bauerstöchter ihre unehelichen Kinder bei sich im Elternhaus. Auf einmal wurden diese in Pflege gegeben. In der Gemeinde Münchham, deren Kirchenbücher ich verkartet habe, tauchten Kostkinder ab 1878 in den Sterbebüchern auf. Die Kirchenbücher sind bis 1914 veröffentlicht

Zu derselben Zeit wurde die Nennung des Vaters bei unehelichen Geburten immer seltener. Uneheliche Väter bekannten sich nicht mehr bereitwillig zu ihren Kindern. Die Schuld für ihre Lage wurde vermehrt allein den Müttern gegeben. 

"Die ängstlichen Tugendwächter, die von einer Fürsorge für die unehelichen Mütter eine Förderung der Unsittlichkeit befürchten, sollten doch nicht außer acht lassen, daß der Urhaber dieser traurigen Verhältnisse der Mann ist. Die Unverantwortlichkeit des unehelichen Vaters bedeutet aber nichts anderes, als eine Schutzlosigkeit der unehelichen Mutter. Je höher aber die soziale Schicht ist, der die Mütter angehören, um so geringer ist der Prozentsatz der unehelichen Geburten, bei denen die Vaterschaft anerkannt wird. Im Volke herrscht noch allermeist die gesunde Auffassung, daß der junge Mann als ehrlos gilt, der das durch ihn Mutter gewordene Mädchen nicht heiratet.
Bei der Bekämpfung der Sterblichkeit der unehelichen Säuglinge wird es sich also gleicherweise um Mutterschutz und um Reform des Ziehkinderwesens handeln. Auf beiden Gebieten sind schon vielversprechende Anfänge gemacht worden."

Die sozialen Ursachen der Säuglingssterblichkeit, Gustav Temme, 1908

Viele dieser Kinder starben also, weil das Patriarchat nicht zuließ, dass ledige Mütter angemessen unterstützt wurden. Das Schicksal der Kostkinder ist eine Mahnung an ein Klassensystem, in dem der Wert eines Menschenlebens vom Vermögen seiner Eltern abhängt und in dem es Frauen nicht erlaubt ist, ihr Leben frei zu gestalten.

Im memoriam.

Niedermaier, Aloys - uneheliches Kind der Häuslerstochter Amalia Niedermaier, Kostkind im Waisenhaus
† 12. Januar 1878 (1 3/4 Jahre alt)

Riederer, Max - uneheliches Kind 
† 14. Januar 1878 (1/4 Jahr alt) 

Huber, Ludwig - Kostkind in Erlat
† 6. April 1885 (3/4 Jahr alt) 

Schwiebacher, Elisabeth - uneheliches Kind der Bauerstochter Elisabeth Schwiebacher, Kostkind in Erlat
† 28. August 1889 (6 Wochen alt) 

Hage, Paul - uneheliches Kind der Bauerstochter Maria Hage Nozarttochter, in der Kost bei der Witwe Elis. Buchner in Erlat
† 3. Januar 1890 (14 Tage alt)

Milherr, Mathilde - uneheliches Kind der Näherin Theresia Milherr - Kostkind in Münchham
† 20. September 1890 (4 1/2 Monate alt) 

Forster, Theres - uneheliches Kind der Häuslerstochter Maria Forster - in der Pflege beim Großvater 
† 1. Januar 1891 (5 Monate alt) 

Asanger, Maria - uneheliches Kind der Weberstochter Katharina Asanger - in der Pflege beim Großvater 
† 4. Januar 1891 (2 Jahre 4 Monate alt) 

Fruth, Anna - uneheliches Kind der Dienstmagd Creszenz Fruth aus Reut - in der Pflege beim Weidauer Mann
† 8. Januar 1891 (3 Monate alt)

Huber, Johann - uneheliches Kind der Dienstmagd Theres Huber - Kostkind beim Diensthuber in Erlat 
† 20. März 1892 (keine Altersangabe) 

Huber, Theresia - uneheliches Kind der Bauerstochter Katharina Huber - in Pflege beim untern Schmied 
† 21. Januar 1897 (3 Monate alt)

Graz, Karolina - Taglöhnerstöchterl aus München, dahier im Prenzingerhäusl in Kost und Pflege
† 31. Oktober 1906 (2 Monate alt)

Zellner, Konrad - uneheliches Kind der Dienstmagd (Name fehlt) - Kostkind des Markus Hufnagl im Prenzingerhäusl
† 21. März 1911 (6 Monate)

Gallawitz, Albert - Pflegsohn in Weidau 
† 26. Juli 1911 (fast 12 Jahre alt)

Frauenhofer, Theresia - uneheliches Kind der Dienstmagd Theres Frauenhofer - Kostkind beim Zimmermann Langmeier 
† 4. November 1912 (1 Monat alt) 

Scheidinger, Karl - Kuperschmiedssöhnchen, Kostkind beim Grünleiter 
† 5. Februar 1914 (6 Monate alt)