Faszinierender Papierkram für eine Heirat 1856 in Bayern
Ab dem 11. September 1825 trat in Bayern das Gesetz über Ansässigmachung und Verehelichung in Kraft. Brautpaare mussten nachweisen, dass sie ihre künftige Familie ernähren konnten, bevor ihnen erlaubt wurde zu heiraten. So sollte insbesondere verhindert werden, dass arme Leute heirateten und mit ihren Kindern dem Staat bzw. der Gemeinde auf der Tasche lagen.