Prügel, Schläge, Klappse - körperliche Gewalt wird seit Ewigkeiten dazu benutzt, um Kindern ein bestimmtes Verhalten aufzuzwingen oder abzugewöhnen. Wie ein Kind richtig zu strafen sei, wurde in vielen Ratgebern aufgegriffen. Daher ist es besonders erbaulich, wenn wir uns vor Augen führen, dass es zu jeder Zeit Eltern gegeben hat, die von dieser Art zu strafen nichts hielten.

Da waren Pädagogen wie Ludwig Gurlitt, die sich unmissverständlich gegen körperliche Strafen aussprachen.

"Ein kleines Kind soll nie geschlagen werden, weil es keine Schläge verdient. Die vermeintlichen kindlichen Verfehlungen sind Äußerungen der Schwäche und Unerfahrenheit. Ein Kind schlagen, weil es ein kostbares Glas zerbrochen hat, beweist nur die entsetzliche Gedankenlosigkei und Brutalität der Mutter. Woher in aller Welt soll ein Kind wissen, daß Glas erbrechlich ist? Woher wissen, daß es einen Wert hat? Vorher hat ihm die Mutter hundertfach Steine in die Hand gegeben und sich daran gefreut, wenn das Kind sie zur Wiege hinauswarf. Daraus hat das Kind gelernt, daß Gegenstände zu Boden werfen Lärm macht und eine lustige Sache ist. Es handelt also ganz im Zuge der angelernten Praxis. Und nun auf einmal setzt es Prügel für eine Handlung, die bisher Beifall fand. Wie soll das Kind darin einen Ansporn zum Guten finden? Was soll das anderes zeitigen, als das Rechtsgefühl, die Liebe, das Vertrauen und die Lebensfreudigkeit des Kindes zu zerstören? Ein Kind erziehen heißt, es einführen in die ihm unbekannte Welt. Wenn wir Erwachsenen plötzlich nach China versetzt werden, so begehen wir unausgesetzt Handlungen, die dort als strafwürdig gelten, und wenn wir arglos einen offen stehenden Tempel betreten, so sind wir deshalb des Todes. Wir würden die uns dort bereitete Würdgung und Behandlung als schweres Unrecht empfinden. Weshalb straft man uns, so würde man fragen, für Handlungen, die wir selbst nicht als Schuld empfinden? Und so muß in allen Fällen auch das Kind urteilen, sofern es eines Urteils fähig ist. Da es aber nicht imstande ist, die Handlungen des strengen Erziehers zu verstehen, so wirkt die Strafe nur verwirrend, abschreckend und verbitternd."

Erziehungslehre, Ludwig Gurlitt, 1909

Andere, wie der Arzt Raphael Ferdinand Hussian, waren zwar selber gegen körperliche Strafen, sahen aber, dass Eltern diese nunmal benutzten, und versuchten daher durch Anweisungen die körperlichen Strafen wenigstens zu minimieren.

"Obgleich niemand in Abrede stellen wird, daß sowohl die geistige als gemüthliche Seite des Kindes durch vernünftigen Unterricht entwickelt und gebildet wird, so soll doch jede despotische Strenge, alle rohen Leibes- und entehrenden Strafen, deren sich manche Lehrer zu bedienen pflegen, wodurch aber das Gemüth verdorben und mancherlei Uebelseynsformen begründet werden, jederzeit gänzlich unterbleiben. Hieher gehöret das Schlagen der Kinder mit einem Stocke, mit Büchern oder der Hand, besonders auf den Kopf und in das Gesicht, – sogenannte Maulschellen, Ohrfeigen – das Stoßen, Kneipen, Ziehen bei den Haaren und Ohren, Nasenstöber, eben so wie Stoßen und Schlagen auf den Rücken und die Brust bei der Zartheit des Körpers, insonderheit des Knochensystems, nur zu leicht Verkrümmungen der Rückenfäule, Bluthusten u. dgl. herbeizuführen vermögen. Ueberhaupt soll die Anwendung knechtischer und pöbelhafter Strafen, das Peitschen mit Ruthen, einem Stäbchen oder durchlöcherten Lineale auf die flache Hand oder die Fußsohle, das Stunden lange Stehen auf einem Fuße, das Knieen auf Erbsen, Steinchen, auf der Schneide eines Holzstückes, das in den Bock-Spannen u. dgl. unterbleiben. Vorzüglich ist die Ruthe ein gefährliches Züchtigungsmittel, indem ihre Anwendung nicht selten gefährliche Reizung der Geschlechtstheile und vorzeitige Aufregung der Sinnlichkeit in diesem Systeme erzeugt. Die Ruthenstreiche, die der achtjährige J. J. Rosseau von der schönen Lamberier empfing, hatten die sonderbare Wirkung, daß er gerne öfter diese Züchtigung von ihrer Hand zu erhalten wünschte. Zum Glücke gewahrte sie an ihm bei Wiederholung dieser Strafe die Aeußerung gewißer sinnlicher Gefühle, und stellte deshalb von nun an diese Art zu strafen ein. Ueberhaupt dürfen Körperstrafen vor dem fünften Jahre gar nicht in Anwendung treten, und ein Gott, sagt Arndt, würde sie nur ohne Schaden gebrauchen. Der freie Sinn des Kindes, sein Muth, seine Kraft, gehen dadurch verloren, es wird träge, launig und mürrisch. – Zucht muß zwar allerdings bestehen; allein nicht jene alberne, die stets die empfindlichsten Martyrer-Werkzeuge des kahlen Schul-Despotism, Ruthe, Stock und Geißel in ihren rohen Schergenhänden hält. Die entsprechende Richtung und Leitung des kindlichen Schamgefühles, welches, da es aus dem Bewußtseyn der Unvollkommenheit und der Schwäche entspringt, und den Kindern, – doch nur in dem Grade, als sie von ihren Mängeln überzeugt sind,– eigenthümlich ist, soll überhaupt und im Ganzen genommen die Grundfeste einer vernünftigen Erziehungsweise bilden, und wird, wenn man dasselbe gehörig zu behandeln und zu regeln weiß, sowohl zur Belohnung als Bestrafung das hinreichende, und entschieden beste Mittel liefern.
Obschon körperliche Züchtigungen in phifischer Hinsicht stets schädlich, daher ganz unstatthaft sind, so werden dieselben doch manchmal zum Behufe der moralischen Erziehung, wenn gelindere Mittel nichts fruchten, nothwendig, indessen ist dabei stets eine genaue Stufenfolge zu beobachten. Nichts desto weniger sollen jedoch Aeltern und Erzieher stets in den Schranken der Bescheidenheit und Ueberlegung bleiben, die Kinder nicht ohne Verschulden, wegen unbedeutender Kleinigkeiten, unausgesetzt, bloß aus Unmuth und übler Laune, mit Strafen, zumal mit körperlichen Züchtigungen belegen, oder dieselbe in Fällen, wo sie offenbar zwecklos sind, gebrauchen, z. B. als Mittel Lust zum Lernen, ein artiges, anständiges Benehmen u. dgl. zu bewirken. Nur im Falle der Noth dürfen Strafen in Anwendung treten, dagegen aber so lange, als man den Zweck, der bloß in Realisierung des Wunsches die Kinder zu bessern, bestehen soll, erreichen kann, gänzlich unterbleiben. Wenn schon körperliche Bestrafung unvermeidlich gefordert wird, so dürften auf jeden Fall einige Streiche, aber nicht mit der Ruthe, die, wie erwähnt, nur zu leicht zur Erweckung gewisser, bisher völlig unbekannter, sinnlicher Gefühle Veranlassung gibt, sondern mittelst eines dünnen, biegsamen Stäbchens auf den Hintern, wo Nerven und Gefäße von vielen Muskeln und Fette bedeckt sind, beigebracht, die entsprechendste, und am wenigsten nach heilige Züchtigung bei Kindern seyn. Ueberdieß hat man bei jedesmaliger Bestrafung und Bestimmung ihres Grades stets das Vergehen, Alter, Geschlecht, die Leibesbeschaffenheit des Sträflings zu berücksichtigen, so wie dieselbe immer nur mit reifer Ueberlegung und bei ruhiger Gemüthstimmung, nicht aber in größter Hitze und Zorn, ferner nur von Eltern oder dem Erzieher, keineswegs aber von Dienstbothen, älteren Geschwistern oder fremden Personen vollzogen werden soll."

Der Mensch als Kind, 2. Band, Raphael Ferdinand Hussian, 1832

Christian August Struve erkannte, dass - wenn überhaupt - das Verhalten zu strafen sei, aber nicht die Person.

"Die Kinder werden boshaft, verstockt und tückisch, wenn man ihnen verächtlich begegnet, wenn man sie schimpft, mit erniedrigenden, kränkenden Strafen belegt, dadurch wird das Gefühl der Menschenwürde, aller edler Sinn, Anstand und Freimüthigkeit erstickt, und Sklavensinn, Selbstverachtung und Niederträchtigkeit erweckt. Man muß die Handlungen von den Personen unterscheiden. Schlechte Haudlungen kann man als verachtungswürdig darstellen, aber nicht die Menschen. "Du hast einen dummen Streich gemacht", kann man zu einem Kinde sagen, aber nicht: "Dummer Junge!" Man muß hingegen das Schiefe, das Fehlerhafte, Unkluge, was in der Handlung selbst ist, zu zeigen suchen."

Ueber die Erziehung und Behandlung der Kinder in den ersten Lebensjaren. Ein Handbuch für alle Mütter, denen die Gesundheit ihrer Kinder am Herzen liegt. Dr Christian August Struve, 2. vermehrte und verbesserte Auflage, 1803

Bei denjenigen Ratgebern hingegen, die Strafen und insbesondere körperliche Strafen für notwendig halten, lesen wir immer wieder Vorwürfe an Mütter, dass diese zu weich, zart und nachgiebig seien. Die Mütter würden schon sehen, was sie davon hätten! Für manche war ein Leben ohne Strafe unvorstellbar. Meist waren dies diejenigen Autoren, bei denen die eigene Verbitterung auf jeder Seite zu spüren war.

"Wer sich nicht gleich dazu entschließen kann, ein Kind zu strafen, um es zum Gehorsam zu bringen, der wird oft dazu gezwungen, wenn er die Methode der Belohnung erschöpft hat. Dies ist bereits die Korrektur eines Erziehungsfehlers, der vermieden werden sollte."

Der Arzt als Erzieher des Kindes, Prof. Adalbert Czerny, 1908

Befrage doch mal deine eigenen Eltern und Großeltern nach ihrer Erziehung. Sehr schnell wird dann klar, dass verschiedene Familien unterschiedlich streng erzogen haben. Zu Zeiten, als Großeltern noch in die Kindererziehung involviert waren, hatten Kinder zudem die Möglichkeit, sich an mehreren Erwachsenen zu orientieren und so ein gesundes Bewusstsein dafür zu entwickeln, ob sie selber oder vielleicht doch der entsprechende Erwachsene für die Strafe verantwortlich war.

"So hat Thies bereits für 1911 (...) die Kindererziehung als ein Hauptaufgabenfeld der Großmutter charakterisiert. Dort wird die Großmutter als bei den Kindern sehr beliebt dargestellt, da sie Verständnis und Nachsicht für die Unarten der Kinder habe und wohlverdiente Strafen zu mildern oder gar aufzuheben wisse."

Alte Menschen auf dem Lande, Viola Kundrun, 1989