Triggerwarnung: Beschreibung von Komplikationen unter der Geburt, Kindstod.

Jahrzehntelang wurde Schwangeren nicht erlaubt, ihre Kinder aus Beckenendlage zu gebären. Der Kaiserschnitt galt als sicherer. Das führte dazu, dass Geburtshelfer'innen unzureichend in vaginalen BEL-Geburten ausgebildet wurden, wodurch diese noch unsicherer wurden. Heute ist es sehr oft möglich, ein Kind aus BEL zu gebähren, aber nicht immer ist das das Beste für Mutter und Kind. Eine BEL-Geburt ist schwieriger als eine Geburt aus Schädellage.

Dr Bernhard Sigmund Schultze, Professor der Geburtshülfe, Direktor der Entbindungsanstalt und der Hebammenschule zu Jena, schriebt in seinem "Lehrbuch der Hebammenkunst" von 1864 ganz genau, was bei BEL-Geburten zu beachten ist. Zunächst einmal ist festzustellen, dass es sich dabei nicht um eine normale Geburtslage handelt.

§ 93
(...) Das ist die regelmäßige Lage der Frucht, die Schädellage.

Meist lässt sich bis heute kein Grund finden, warum ein Kind in BEL liegt. Schultze nennt einige Möglichkeiten.

§ 278
Unregelmäßige Lagen der Frucht kommen dann zu Stande, wenn die Ursachen, welche nach § 91 bis 95 die regelmäßige Lage herbeiführen, nicht alle vorhanden sind. Die häufigsten Ursachen zu fehlerhaften Lagen sind daher:
1) Tod oder Mißgestalt des Kindes.
2) Mißgestalt der Gebärmutter.
3) Zu großer Raum in der Gebärmutter wegen übermäßiger Menge des Fruchtwassers.
4) Schiefe Lage und besonders Schlaffheit der Gebärmutter.
    Aus dem letzten Grunde sind regelwidrige Lagen häufiger bei Frauen, die schon öfter geboren haben, als bei solchen, die zum erstenmal schwanger sind.
    Unter tausend Fällen liegen reife Kinder:
1) in Kopflage    964mal
(davon etwa 6 Gesichtslagen.)
2) in Beckenendlage    32mal
(Steiß-, Fuß-, Knielagen)
3) in Querlage    4mal
    Summa 1000.

Zunächst einmal muss erkannt werden, dass überhaupt eine BEL vorliegt.

§ 347
Die Beckenendlage kann schon vor der Geburt erkannt werden. Die Gebärmutter ist im Grunde meist weniger breit als bei Kopflage, man fühlt daselbst statt des Steißes und der Beine den harten runden Kopf. Der untere Teil der Gebärmutter ist breiter, und hier fühlt die Mutter das Antreten des Kindes, welches sonst im Grunde wahrgenommen wird. Die Herztöne sind rechts oder links oberhalb des Nabels zu hören. Bei der inneren Untersuchung fühlt man nicht den harten Schädel, sondern entweder gar keinen Kindestheil, oder kleine Theile, oder einen breiten weichen Theil, den Steiß. Vergleiche Fig.43
    In der Eröffnungsperiode der Geburt fühlt die Hebamme durch die Blase die Theile schon deutlicher und kann sie meist mit Bestimmtheit erkennen. Nachdem die Blase gesprungen ist, mußdurch die innere Untersuchung jeder Zweifel gehoben werden; es tritt nun am häufigsten der Steiß, seltener die Füße, ganz selten die Kniee in den Muttermund.

Es ist allerdings auch nicht BEL gleich BEL. Es gibt verschiedene Formen. Dementsprechend verläuft die Geburt unterschiedlich.

§ 348
Treten beide Hinterbacken allein in das Becken, so ist das eine einfache Steißlage, es erfolgt eine einfache Steißgeburt; treten die Füße des Kindes in der ursprünglichen Haltung derselben, die Fersen an die Oberschenkel herangezogen, mit in das Becken herab, so nennt man das eine gedoppelte Steißlage, gedoppelte Steißgeburt. Ist das eine Bein ganz herabgestreckt, so ist das eine halbe Steißlage, halbe Steißgeburt, auch unvollkommene Fußlage, unvollkommene Fußgeburt genannt, während man es als vollkommene Fußgeburtbezeichnet, wenn beide Füße herabgestreckt zuerst durch das Becken gehen. Ebenso könnte man vollkommene uind unvollkommene Kniegeburten unterscheiden, wenn die nicht so äußerst selten wären.
    Bei all' diesen Geburten mit vorausgehendem Beckenende unterscheidet man nach der Stellung des Kindes zwei Unterarten und bei jeder derselben zwei Unterarten. Rücken links ist erste Fuß-, Knie-, Steißgeburt, Rücken rechts ist zweite Fuß-, Knie-, Steißgeburt. Bei der ersten Art ist die linke Hüfte, bei der zweiten die rechte Hüfte die vorn liegende. Wie bei allen Lagen liegt der Rücken am häufigsten mehr nach vorn, das ist die erste, seltener nach hinten, das ist die zweite Unterart.

§ 349
Für den Mechanismus der Steiß- und Fußgeburten gelten die in § 167, 168, 169 mitgetheilten allgemeinen Regeln des Geburtsmechanismus. Bei der ersten Unterart der ersten Steißgeburt, der häufigsten von allen Steißstellungen des Kindes, tritt der Querdurchmesser der Hüften im linken schrägen Durchmesser durch den oberen Raum des Beckens; dabei steht die vornliegende linke Hinterbacke tiefer. Auf der Beckenenge dreht der Hüftdurchmesser sich gegen den geraden Durchmesser des Beckens hin, im Ausgange stemmt sich dann die linkeHüfte unterm Schambogen gegen den rechten absteigenden Schambeinast, während die rechte Hüfte über den Damm der hervorgetrieben wird. Der Steiß, nachdem er hervorgetreten ist, macht eine äußere Drehung in seine frühere schräge Stellung zurück, weil jetzt der Oberleib und die Schultern ebenfalls im linken schrägen Durchmesser durch den oberen Beckenraum treten. Am Oberleib anliegend treten die Ellbogen und mit der Brust die Unterarme aus den Geschlechtstheilen hervor, und die Füße, welche im Herabtreten am Bauche hinaufgestreckt wurden, werden frei, so daß die Beine in ihre gewöhnliche Stellung zurückkehren. Jetzt drehen sich auch die Schultern und mit ihnen der ganze geborene Theil des Kindes wieder näher zu dem geraden Durchmesser des Beckens, die linke Schulter stemmt sich unter dem Schambogen an, während die rechte über den Damm hervorkommt. Dann dreht der ganze Rumpf des Kindes sich wieder in seine schräge Stellung zurück, weil nun der Kopf des Kindes mit seinem geraden Durchmesser im rechten schrägen Durchmesser des Beckens steht. Wie derselbe weiter in's Becken herabgetrieben wird, dreht auch er sich in den geraden Durchmesser, so daß nun das Kind den Rücken fast ganz nach vorn kehrt. Das Hinterhaupt liegt jetzt hinter der Schamfuge, und während es sich daselbst anstemmt, kommt zuerst das Kinn, dann das Gesicht, die Stirn und der Scheitel über den Damm heraus.

§350
Bei der zweiten Steißlage ist der Vorgang derselbe, nur daß die rechteHüfte vorn steht, daß Steiß und Schultern im rechten schrägen Durchmesser, der Kopf mit seinem Längsdurchmesser im linkenschrägen Durchmesser des mütterlichen Beckens eintreten und also auch äußerlich die Drehung in entgegengesetzter Richtung erfolgen.

§ 351
Bei den zweiten Unterarten beider Steißstellungen, wo der Bauchdes Kindes nach der vorderen Beckenwand sieht, ist der Vorgang meist der, daß das Kind entweder beim Eintritt der Schultern oder beim Eintritt des Kopfs in's Becken, den Rücken nach vorn kehrt, es treten also entweder schon die Schultern in dem entgegengesetzten schrägen Durchmesser in's Becken als der Steiß, oder doch der Kopf mit seinem geraden Durchmesser in demselben, in welchem der Steiß eintrat; dann wird der Kopf in derselben Weise wie bei den ersten Unterarten herausbefördert.

§ 352
Seltener bleibt bei den zweiten Unterarten die Bauchseite vorn, so daß das Gesicht gegen die Schamfuge sieht. Dann kann der Kopf auf vielerlei Art das Becken verlassen:
1) er dreht sich noch im Becken mit dem Gesicht nach hinten und tritt auf die beschriebene Art nach außen, das ist umgekehrt wie bei der regelmäßgen Schädelgeburt;
2) er tritt mit dem Kinn voraus bis an die Stirn unter der Schamfuge hervor und die Wehen treiben das Hinterhaupt und den Scheitel über den Damm, das ist umgekehrt wie bei der zweiten Unterart der Schädelgeburten;
3) er bleibt mit dem Kinn hinter der Schamfuge hängen, die Wehen treiben den Hinterkopf gegen den Nacken und so wird mit heftigem Drängen Hinterhaupt, Scheitel, Stirn und Gesicht über den Damm hervorgetrieben. Das ist umgekehrt wie bei der Gesichtsgeburt;
4) die Wehen treiben gleich hinter dem Gesicht wie bei 2 auch die Stirn hinter der Schamfuge hervor, so daß der Hinterkopf ohne Mühe nun über den Damm hervorgleiten kann. Das geschieht nur, wenn die Wehen sehr kräftig, das Becken weit und der Kopf klein ist.

§ 353
Bei der gedoppelten Steißgeburt geschieht das Herabtreten des Steißes durch das Becken langsamer, und das ist, wie nachher gezeigt werden wird, gerade sehr günstig besonders für das Kind. Im Uebrigen ist der Vorgang derselbe wie bei der einfachen Steißgeburt.

§ 354
Bei der halben Steiß- oder unvollommenen Fußgeburt wendet sich das aufgeschlagene Bein, auch wenn die Lage ursprünglich anders war, an die hintere Beckenseite, denn es hat nur in der Kreuzbeinhöhlung Raum zum Hinabtreten.

§ 355
Bei den unvollkommenen Fuß- und bei Kniegeburten fangen, wie bei Steißgeburten, die Drehungen des Kindskörpers erst an, wenn die Hüften in's Becken eintreten, denn die Beine können in jeder Stellung durch dasselbe gehen. Von da an ist der ganze Mechanismus derselbe wie bei den Steißgeburten.

Im weiteren Verlauf geht Schultze auf die möglichen Komplikationen ein.

§ 356
Bei Fuß- und Steißgeburten gehen verhältnismäßig viel mehr Kinder zu Grunde als bei Kopfgeburten. Die großen Gefahren der Fuß- und Steißgeburt sind in Folgendem begründet:
    Solange das Kind noch im Mutterleib ist, lebt es unter ähnlichen Bedingungen, als es die ganze Schwangerschaft hindurch gelebt hat; es erhält aus der Gebärmutter durch die Nabelschnur, was es zu seinem Leben bedarf. Daher kann, solange das ganze Kind im Mutterleib ist, die Geburt viele Stunden dauern, ohne daß das Kind Schaden leidet. Darum ist es günstig, wenn der größte Kindestheil, der Kopf, vorausgeht; sobald der geboren ist, ist auch bald die ganze Geburt vollendet. Um leben zu können, muß das Kind entweder durch die Nabelschnur mit der Mutter verkehren, oder es muß Luft athmen können; zum Athmen aber muß Mund und Brust frei sein. Geht nun das Kind mit dem schmalen Steißende voraus, so wird dieses ohne große Mühe geboren, aber nun können die übrigen Theile nicht schnell nachfolgen; die gebornen Theile drücken noch dazu auf die Nabelschnur, so daß dem Kinde die Zufuhr neuen Blutes verschlossen ist, während es doch zum Athemholen noch keine Luft hat. Man kann die Versuche zum Athemholen, die das halbgeborene Kind macht, oft an seinen Bewegungen wahrnehmen. Vor Mund und Nase liegen nun Schleim, Blut und Fruchtwasser, die zieht das Kind statt der Luft in die Lungen.
    Das Kind stirbt unter diesen Verhältnissen bei einer kleinen Zögerung der Geburt. Diese Zögerung wird aber nicht allein durch die bedeutendere Größe der nachfolgenden Theile, sondern noch mehr durch ihre Gestalt begünstigt. Sobald das Kind seine regelmäßige Haltung verliert, schlagen sich die Arme neben den Kopf in die Höhe und der Hals wird gestreckt. Kopf und beide Arme können nicht gut zugleich durch das Becken und dazu stemmt sich das Kinn auf den Beckenrand. Wenn das Kind nicht schnell und geschickt aus dieser Lage befreit wird, stirbt es in wenigen Minuten. Das geschieht vielen Kindern, die in Beckenlage geboren werden.

§ 357
Je vollständiger die Weichtheile der Mutter für die Geburt des Kindes vorbereitet sind, je kräftiger die Wehen gegen das Ende der Austreibung werden, je mehr der vorangehende Kindestheil die mütterlichen Theile auszudehnen vermochte, desto weniger leicht treten jene Gefahren auf. Darum ist es bei Geburten mit dem Beckenende voraus besonders wichtig, daß die Eröffnungsperiode bis zu Ende ohne Störung verläuft, daß der Beginn der Austreibung langsam und nur durch die Kraft der Gebärmutter geschehe; sogewinnt die Gebärmutter gegen Ende mehr Kraft. Darum ferner sind Beckengeburten desto günstiger, je dicker der vorangehende Theil ist, die einfache Steißgeburt weniger günstig als die gedoppelte, noch weniger günstig die halbe Steißgeburt, und am ungünstigsten die vollkommene Fußgeburt.

§ 358
Sobald die Hebamme bei einer Kreissenden eine Beckenlage des Kindes erkennt, muß sie vor allen Dingen die Hinzuziehung des Geburtshelfers veranlassen, denn wenn die bezeichneten gefahrvollen Umstände eingetreten sind, würde der jetzt erst gerufene Geburtshelfer viel zu spät kommen, als daß er das Kind retten könnte. Damit die Hebamme den Eintritt von Gefahr wo möglich verhüte, oder doch hinausschiebe, bis der Arzt zur Stelle ist, muß sie zunächst in der Eröffnungsperiode durch das bei Behandlung der Gesichtsgeburten angegebene Verfahren die Blase so lange wie möglich zu erhalten suchen. Fühlt sie in der Blase nur kleine Theile, die Füße, fühlt sie vielleicht auch bei der äußeren Untersuchung über der einen Leistengegend rechts oder links den Steiß des Kindes anstehen, wobei dann der Grund der Gebärmutter mit dem Kopf nach der entgegengesetzten Seite der Bauches hinüberliegt, so lagere sie die Kreissende auf diejenige Seite, in welcher der Gebärmuttergrund nichtliegt. Dadurch sinkt der Gebärmuttergrund hinüber und es gelingt vielleicht auf diese Weise, den Steiß über das Becken treten zu lassen, das wäre ja günstiger, als wenn die Füße allein sich zur Geburt stellen (siehe den vorigen Paragraph).

Auch das Geburtsbett ist anders als bei einer Geburt aus Schädellage.

§ 359
Sobald der Muttermund vollständig eröffnet ist, entweder vor oder nach dem Abfluß des Fruchtwassers, muß die Kreissende in übrigens bequemer Rückenlage so gebettet werden, daß die Geschlechtstheile ganz frei auch von unten her zugänglich sind, das geschieht entweder dadurch, daß man die Steißgegend durch ein untergelegtes Kissen mehr ans handhoch über die Stelle, wo die Schenkel liegen, erhöht, oder durch Herrichtung des sogenannten Querbettes. Die Lagerung auf das Querbett wird so ausgeführt, daß, nachdem das Bett auf beiden Seiten frei zugänglich gemacht worden ist, der eine Bettrand durch feste Kissen erhöht wird. Gegen diese Erhöhung lehnt die Kreissende mit dem Rücken, während sie quer über das Bett mit dem Steiß auf den gegenüberliegenden freien Rand des Bettes gelegt wird. Der Steiß wird dabei durch zweckmäßige Kissen, am besten durch ein vorn hohes Kissen mit scharfer oberer Kante unterstützt, siehe §. 229.; hinter den Rücken müssen soviel Federbetten gepackt werden, daß der Oberkörper bequem ruht, die Füße werden auf 2 Stühle oder Schemel, welche an den Bettrand gestellt werden, aufgesetzt. Durch gehörige Bedeckung muß auch in dieser Lage die Gebärende vor Erkältung gesichert werden.

Zuletzt schildert Schultze das Verhalten von Gebärender und Hebamme während der Austreibungsphase.

§ 360
Auch nachdem die Austreibung begonnen, muß alles Mitpressen streng unterbleiben. So lange das Kind im Becken steht, ist selbst eine längere Verzögerung der Geburt ohne Gefahr für dasselbe, und je mehr die Austreibung der Gebärmutter allein überlassen wird, desto regelmäßiger bleiben und desto kräftiger werden ihre Zusammenziehungen gegen das Ende der Geburt, wo sie so sehr nöthig sind.

§ 361
Alles Ziehen oder Drehen an den jetzt in das Becken und durch dasselbe herabtretenden Theilen, Steiß oder Füßen, hat die Hebamme durchaus zu unterlassen. Früher wurde das für nöthig gehalten. Wenn man sich dessen vollständig enthält, ist die Wahrscheinlichkeit größer. daß das Kind mit Armen und Kopf seine regelmäßige Haltung beibehält und das ist ja so überaus wichtig.

§362
Wenn der Steiß oder bei Fußlage die Hüften durch die äußeren Geschlechtstheile kommen, muß die Hebamme durch sanften Druck gegen den Damm die obere Hüfte am Schambogen andrücken, damit der Damm ganz bleibt. Die herausgetretenen Theile muß sie mit ihrer Hand empfangen und unterstützen, damit sie nicht herabsinken. Weil die nackten schlüpfrigen Theile ihrer Hand entgleiten würden, schlage sie um dieselben ein erwärmtes Leintuch. Die bei Steißlage hinaufgeschlagenen Füße fallen von selbst herab, wenn das Kind bis an die Brust geboren ist, jeder Versuch, sie früher aus den Geschlechtstheilen zu holen, kann nur schaden.

§ 363
Wenn der Nabel geboren ist, lockere die Hebamme die Nabelschnur durch den zwischen dieselbe und den Bauch des Kindes geschobenen Finger, damit beim weiteren Vorrücken des Kindes der Nabel desselben nicht gezerrt wird. Sie hüte sich dabei, den Nabel des Kindes selbst zu zerren oder die Nabelschnur dabei stark zu drücken. Sollte die Nabelschnur zwischen den Beinen des Kindes hindurchgehen, das sogenannte Reiten auf der Nabelschnur, so mußte die Hebamme schon früher das über die Rückseite des Kindes gehende Ende derselben soweit lockern, daß sie es über den nach hinten liegenden Hinterbacken, bei Fußlage über den hinten liegenden, im Knie gebeugten Fuß streifen konnte. Vergleiche darüber auch § 453.
    Nachdem das Kind über den Nabel geboren ist, soll die Kreissende bei jeder Wehe mitpressen.

§ 364
Beim Durchtritt der Ellbogen, der Schultern und des Kopfes muß die Hebamme wieder auf den Damm achten, damit derselbe nicht mehr als nötig gespannt werde. Beim Durchtritt des Kopfes, wenn er in gewöhnlicher Weise erfolgt, muß sie den Rumpf des Kindes gegen den Bauch der Mutter hin erheben, damit der Kopf frei über den Damm hervortreten kann.

§ 365
Wenn der Kopf auszutreten zögert und der Geburtshelfer noch nicht angelangt ist, so muß, weil Gefahr im Verzuge ist, die Hebamme versuchen, den Kopf herauszubefördern. Derselbe steht meist mit dem Gesicht noch etwas nach rechts oder nach links. Die Hebamme gehe mit Zeige- und Mittelfinger oder mit den vier Fingern der Hand, deren Hohlhandfläche dem Gesicht zugewendet ist, an dem letzteren vorsichtig in die Höhe und lege dieselben zu beiden Seiten der Nase fest an. Dann lege sie den Körper des Kindes so auf ihren Vorderarm, daß es auf demselben reitet, und gehe nun mit Zeige- und Mittelfinger der andern Hand an das Hinterhaupt des Kindes. Indem sie nun am Hinterhaupt aufwärts schiebt, zieht sie mit den am Gesicht liegenden Fingern der andern Hand den auf diese Weise fest gefaßten Kopf kräftig abwärts und hebt ihn sachte über den Damm hervor. In den Mund zu fassen, um den Kopf hervorzuziehen, ist der Hebamme nie gestattet, dabei würde der Unterkiefer zerbrochen oder verrenkt werden.

§ 366
Hatten die Arme ihre regelmäßige Haltung verlassen, und sind neben dem Kopf in die Höhe geschlagen, so kann der Kopf nicht eher herabtreten, bevor die Arme gelöst sind. Zur Lösung der Arme schickt sich die Hebamme folgendermaßen an. Der rechte Arm des Kindes kann nur mit der rechten, der linke mit der linken Hand der Hebamme gelöst werden, und beide nur von der Rückenseite des Kindes her. Die Hebamme muß immer zuerst den hinten gelegenen Arm lösen. Bei erster Steiß- und Fußgeburt liegt der rechte Arm hinten. Die Hebamme geht mit dem Zeige- und Mittelfinger der rechten Hand unter dem etwas emporgehobenen Kindskörper über die Rückseite der Schulter in die Scheide ein, bis zu dem Ellbogen des Kindes, legt hier die Fingerspitzen fest an und schiebt mit kräftigem Druck den Oberarm vor dem Gesicht und der Brust des Kindes herab bis aus den Geschlechtstheilen heraus. Dabei muß der Ellbogen des Kindes an den Körper des Kindes angedrückt gehalten werden, damit der Damm nicht zerrissen wird. Nachdem der erste Arm gelöst ist, faßt die Hebamme den Oberleib des Kindes ganz dicht vor den Geschlechtstheilen der Mutter so in beide Hände, daß beide Daumen auf den Schulterblättern liegen, drückt ihn gegen das Becken hinauf und dreht ihn um einen Viertelkreis so herum, daß jetzt die linke Schulter näher dem Kreuzbein zu liegen kommt. Dann wird der linke Arm mit den zwei Fingern der linken Hand ebenso gelöst wie vorher der rechte, und nun erst schreitet die Hebamme zur Herausbeförderung des Kopfes in der Art, wie vorher gelehrt wurde.

§ 367
Alles Ziehen am Rumpf des Kindes, um die Arme oder den Kopf herauszubefördern, ist der Hebamme streng untersagt, dadurch kann sie beide nur fester in das Becken herabziehen. Wenn mit den gelehrten Handgriffen der Hebamme die Vollendung der Geburt nicht gelingt, bleibt ihr gar nichts übrig, als die Ankunft des Geburtshelfers abzuwarten und einstweilen für die Mutter zu sorgen. Das Kind stirbt dann.

Wir sehen deutlich, wie gefährlich eine BEL-Geburt werden kann, wenn Hebamme oder Ärzt'in nicht darin geschult sind. Dazu gehört aber auch, dass sie einschätzen können, wann ein Kaiserschnitt notwendig wird.